Mobility|23.08.2024

Branchenfahrplan für Unterstützungsleistungen des neuen KIG Gesetzes

Eine Reduktion des Verbrauchs von Erdöl und Erdgas und damit das Erreichen von Netto-Null CO2-Emissionen per 2050 – so lautet das Ziel des Schweizer Klima- und Innovationsgesetztes, das per 01.01.2025 in Kraft treten wird.

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Dieses Ziel soll laut Gesetz jedoch nicht durch Verbote, sondern durch gezielte Anreize erreicht werden. Anreize, wie beispielsweise gezielte Unterstützungsbeiträge für klare Strategien, die zu einer Reduktion der CO2-Belastung führen.

Das Gesetz gibt also vor, einen sogenannten Unternehmensfahrplan vorweisen zu müssen, der dann vom Bund geprüft wird – bei Zulassung dieses Fahrplans werden die Förderungen entsprechend zugesprochen. Um den Unternehmen aus der Transportbranche diesen Weg zu vereinfachen, erzielt die ASTAG als Orientierung ASTAG sogenannten Branchenfahrplan, basierend auf verschiedenen eigenen beispielhaften Unternehmensfahrplänen.

Obwohl die effektiven Unterstützungen noch nicht klar definiert sind, steht die Deadline mit Ende 2024 bereits für die Einreichung der Unternehmensfahrpläne und somit des ASTAG-Branchenfahrplans. Im Namen des Verbands ASTAG geht die Imbach Logistik AG, gemeinsam mit der Beda Steiner AG und der Dreier AG, mit klarem Beispiel voran. So soll der Weg für weitere Unternehmen, die sich mit Unternehmensfahrplänen und damit unterstützt durch Subventionen vermehrt für die Umwelt engagieren möchten, geebnet werden. In der Hoffnung, die Anreize, die möglichen Massnahmen und somit die aktiven Förderungen seitens Bund für unsere Branche nachhaltig vorantreiben zu können.

Weitere Informationen zum Klima- und Innovationsgesetz

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